Im zweiten Halbjahr 2020 (01.07.-31.12.) gelten voraussichtlich gesenkte MwSt.-Sätze (16% statt 19% und 5% statt 7%). Dieser Artikel beschreibt für go~mus Nutzer, die von dieser Regelung betroffen sind, wie die Anpassung in go~mus umgesetzt werden kann.

Allgemein: Verkaufszeitpunkt vs. Leistungszeitpunkt

Ganz generell gilt in go~mus, dass für die Berechnung Steuern (und von Preisen allgemein) die Werte maßgeblich sind, die zum Berechnungszeitpunkt (normalerweise = Buchungszeitpunkt oder Verkaufszeitpunkt) gelten. (Einzige Ausnahme ist die Bepreisung von Gruppenbuchungen nach globaler Entgelttabelle - globale Entgelttabellen können für verschiedene Zeiträume eingerichtet werden, hier richtet sich die Bepreisung nach Leistungszeitpunkt.)

Wenn sich zwischen Buchungszeitpunkt und Leistungszeitpunkt der MwSt.-Satz einer Leistung ändert und der MwSt.-Satz des Leistungszeitpunktes Anwendung finden soll, muss möglicherweise die Preisberechnung neu durchgeführt werden.

Für Instanzen mit Anbindung an Korona: Bei Bezahlung vor Ort und bei Ausgabe auf Lieferschein mit Zahlung auf Rechnung ist keine Anpassung nötig, unter der Annahme, dass der am Tag der Zahlung bzw. Lieferung gültige Steuersatz der richtige ist. In dem Moment, in dem eine Bestellung an der Kasse abgeholt und auf den Bon gelegt wird, verwendet die Kasse den dann gültigen MwSt.-Satz für die Artikel, die auf den Bon gelegt werden. (NB: Diese geänderten Steuersätze werden aktuell noch nicht nach go~mus zurückübertragen - wir arbeiten daran.)

Steuersätze von Angeboten, Tickets, Zuschlägen und Stornierungsgebühren

In diesem Abschnitt erklären wir, wo die Steuersätze von Angeboten, Tickets, Zuschlägen und Stornierungsgebühren in go~mus konfiguriert werden. In unterschiedlichen Versionen von go~mus, kann dies an unterschiedlichen Stellen passieren. Bitte schauen Sie, welcher Unterabschnitt für Sie zutrifft: preisgebende Artikel aus Korona, preisgebende Artikel aus go~mus oder ohne preisgebende Artikel.

Instanzen mit preisgebenden Artikeln aus Korona

Steuersätze von Angeboten, Tickets und Zuschlägen

Steuersätze für Angebote, Tickets, und Zuschläge kommen aus Korona, genauer: aus der Steuer der zugeordneten Korona-Artikel. In Korona ist zu unterscheiden zwischen Steuer und Steuersatz. Der einschlägigen Steuer kann ein neuer Steuersatz mit Gültigkeitsdatum hinzugefügt werden. Ab Gültigkeitsdatum des neuen Steuersatzes wird der neue Steuersatz in go~mus verwendet.

Steuersätze von Stornierungsgebühren

Der Steuersatz für Stornierungsgebühren kommt aus dem Korona-Artikel, der für Stornierung hinterlegt ist. Der einschlägigen Steuer kann ein neuer Steuersatz mit Gültigkeitsdatum hinzugefügt werden. Ab Gültigkeitsdatum des neuen Steuersatzes wird der neue Steuersatz in go~mus verwendet.

Wichtig: Entscheidend ist das Stornierungsdatum in go~mus, nicht das Verkaufsdatum oder Datum der ursprünglichen Leistungserbringung.

Instanzen mit preisgebenden Artikeln aus go~mus

Steuersätze von Angeboten, Tickets und Zuschlägen

Steuersätze für Angebote, Tickets, und Zuschläge kommen aus den preisgebenden Artikeln. Der MwSt.-Satz kann frei in den Artikeln eingetragen werden. Für den MwSt.-Satz gibt es keine Laufzeit und die Anpassung des Satzes muss für alle Artikel zum Wechsel der MwSt. manuell durchgeführt werden.

Steuersätze von Stornierungsgebühren

Der Steuersatz für Stornierungsgebühren kommt aus dem preisgebenden Artikel, der für Stornierung hinterlegt ist.

Wichtig: Entscheidend ist das Stornierungsdatum in go~mus, nicht das Verkaufsdatum oder Datum der ursprünglichen Leistungserbringung.

Instanzen ohne Preisgebende Artikel

Steuersätze von Angeboten und Tickets

Steuersätze für Angebote und Tickets können jeweils direkt im Angebot, Ticket bzw. Jahreskarte über ein drop-down Menü ausgewählt werden. Zu den existierenden Steuersätzen werden möglichst bald, definitiv vor dem 01.07. die Optionen 5% und 16% ergänzt.

Wichtig: Entscheidend für den Steuersatz ist das Buchungs- bzw. Verkaufsdatum in go~mus, nicht das Datum der Leistungserbringung. Für Buchungen gilt: bei Neuberechnung der Preise wird der zum Zeitpunkt der Neuberechnung gültige Steuersatz verwendet.

Steuersätze von Zuschlägen

Zuschläge haben keinen eigenen Steuersatz, sondern erben den Steuersatz von dem Objekt, auf das sie angewandt werden (typischerweise einer Buchung).

Steuersätze von Stornierungsgebühren

Steuersätze von Stornierungsgebühren entsprechen i.d.R. den Steuersätzen der betroffenen Angebote.

Steuersätze von Guide-Honoraren

Steuersätze von Guide-Honoraren funktionieren in allen Versionen von go~mus gleich. Im Guideprofil kann ausgewählt werden, ob ein Guide MwSt.-pflichtig ist oder nicht.

In früheren Versionen ist für MwSt.-pflichtige Guides ein Satz von 19% fest hinterlegt. In aktuellen Versionen wurde die MwSt.-Berechnung ggf. zugunsten eines Hinweises auf Steuerpflicht komplett entfernt.

Steuersätze von Jahreskarten

Steuersätzen von Jahreskarten funktionieren analog zu den Steuersätzen von Tickets. Da Jahreskarten aufgrund ihrer Länge notwendigerweise immer auch mindestens zur Hälfte ihrer Dauer eine Zeit umfassen, in der die regulären MwSt.-Sätze gelten, und da vermutlich der Leistungszeitpunkt ausschlaggebend ist, ist nicht klar, ob die gesenkten Sätze überhaupt auf Jahreskarten anzuwenden sind.

Was Sie tun müssen

Rechtliche Klärung

Zunächst müssen Sie selbst klären, in welchen Fällen welcher Steuersatz anzuwenden ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir, Giant Monkey, als Software-Anbieter Ihnen zu diesen fiskalischen Fragen leider keine Auskunft geben können. Die interessanten und schwierigen Fälle sind vermutlich die, bei denen ein Wechsel des Steuersatzes zwischen Buchungs- oder Verkaufszeitpunkt und Leistungszeitpunkt liegt.

Neue Steuersätze eintragen

Bilden Sie die gesenkten Steuersätze für das zweite Halbjahr 2020 ab:

Ggf. Preise anpassen

Ziel des Gesetzgebers ist eine Entlastung der Endverbraucher. In anderen Worten: Es ist intendiert, dass die MwSt.-Senkung an die Kunden weitergegeben wird. Wenn Sie dieser Idee nachkommen wollen, können Sie die Preise der betroffenen Angebote und Tickets in go~mus oder Korona, welche ja als brutto-Preise gepflegt werden, anpassen. Alternativ können Sie auf Buchungen und Ticketverkäufe einen Rabatt gewähren. Rabatte stehen in go~mus allerdings nur in Abstufungen von 5%-Schritten zur Verfügung.

Ggf. Preise neu berechnen

Wenn die rechtliche Klärung ergibt, dass für einige Leistungen das Leistungsdatum anstelle des Verkaufsdatums für den MwSt.-Satz ausschlaggebend ist, und wenn solche Leistungen vor der Umstellung gebucht wurden aber erst nach der Umstellung geleistet werden, kann hier Anpassungsbedarf bestehen. Hier muss zwischen vielen Fällen unterschieden werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Anpassung wirklich notwendig ist. Auch hier können wir leider keine rechtliche Auskunft geben, sondern lediglich erklären, wie eine Korrektur vorgenommen werden kann, wenn Sie sich entscheiden, eine Korrektur vorzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass eine Preisberechnung die MwSt.-Sätze auch unbeabsichtigt ändern kann, wenn dies gar nicht benötigt wird. Wenn etwa eine Buchung kurz vor der Umstellung stattgefunden hat und nach der Umstellung erst bearbeitet und in Rechnung gestellt wird, müssen Sie darauf achten, dass Änderungen in der Preisberechnung nicht den alten Steuersatz mit dem neuen überschreiben. Sie sollten in diesem Fall nicht die Funktion “Preise zurücksetzen” benutzen.

Was heißt in diesem Zusammenhang eigentlich Preise neu berechnen?

Besonders aufmerksam sein

Wir versuchen in go~mus Anpassungen vorzunehmen, sodass die sehr kurzfristig angekündigte MwSt.-Änderung von Ihnen möglichst gut und einfach abgebildet werden kann. Wir können nicht garantieren, dass jeder Fall dabei bedacht werden kann, und bitten Sie daher, nach den Umstellungen besonders achtsam bei den Funktionen Preisberechnung und Rechnungserstellung zu sein. Wenn Sie Fragen haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da.