Im zweiten Halbjahr 2020 (01.07.-31.12.) gelten voraussichtlich gesenkte MwSt.-Sätze (16% statt 19% und 5% statt 7%). Dieser Artikel beschreibt für go~mus Nutzer, die von dieser Regelung betroffen sind, wie die Anpassung in go~mus umgesetzt werden kann.
Ganz generell gilt in go~mus, dass für die Berechnung Steuern (und von Preisen allgemein) die Werte maßgeblich sind, die zum Berechnungszeitpunkt (normalerweise = Buchungszeitpunkt oder Verkaufszeitpunkt) gelten. (Einzige Ausnahme ist die Bepreisung von Gruppenbuchungen nach globaler Entgelttabelle - globale Entgelttabellen können für verschiedene Zeiträume eingerichtet werden, hier richtet sich die Bepreisung nach Leistungszeitpunkt.)
Wenn sich zwischen Buchungszeitpunkt und Leistungszeitpunkt der MwSt.-Satz einer Leistung ändert und der MwSt.-Satz des Leistungszeitpunktes Anwendung finden soll, muss möglicherweise die Preisberechnung neu durchgeführt werden.
Für Instanzen mit Anbindung an Korona: Bei Bezahlung vor Ort und bei Ausgabe auf Lieferschein mit Zahlung auf Rechnung ist keine Anpassung nötig, unter der Annahme, dass der am Tag der Zahlung bzw. Lieferung gültige Steuersatz der richtige ist. In dem Moment, in dem eine Bestellung an der Kasse abgeholt und auf den Bon gelegt wird, verwendet die Kasse den dann gültigen MwSt.-Satz für die Artikel, die auf den Bon gelegt werden. (NB: Diese geänderten Steuersätze werden aktuell noch nicht nach go~mus zurückübertragen - wir arbeiten daran.)
In diesem Abschnitt erklären wir, wo die Steuersätze von Angeboten, Tickets, Zuschlägen und Stornierungsgebühren in go~mus konfiguriert werden. In unterschiedlichen Versionen von go~mus, kann dies an unterschiedlichen Stellen passieren. Bitte schauen Sie, welcher Unterabschnitt für Sie zutrifft: preisgebende Artikel aus Korona, preisgebende Artikel aus go~mus oder ohne preisgebende Artikel.
Steuersätze für Angebote, Tickets, und Zuschläge kommen aus Korona, genauer: aus der Steuer der zugeordneten Korona-Artikel. In Korona ist zu unterscheiden zwischen Steuer und Steuersatz. Der einschlägigen Steuer kann ein neuer Steuersatz mit Gültigkeitsdatum hinzugefügt werden. Ab Gültigkeitsdatum des neuen Steuersatzes wird der neue Steuersatz in go~mus verwendet.
Der Steuersatz für Stornierungsgebühren kommt aus dem Korona-Artikel, der für Stornierung hinterlegt ist. Der einschlägigen Steuer kann ein neuer Steuersatz mit Gültigkeitsdatum hinzugefügt werden. Ab Gültigkeitsdatum des neuen Steuersatzes wird der neue Steuersatz in go~mus verwendet.
Wichtig: Entscheidend ist das Stornierungsdatum in go~mus, nicht das Verkaufsdatum oder Datum der ursprünglichen Leistungserbringung.
Steuersätze für Angebote, Tickets, und Zuschläge kommen aus den preisgebenden Artikeln. Der MwSt.-Satz kann frei in den Artikeln eingetragen werden. Für den MwSt.-Satz gibt es keine Laufzeit und die Anpassung des Satzes muss für alle Artikel zum Wechsel der MwSt. manuell durchgeführt werden.
Der Steuersatz für Stornierungsgebühren kommt aus dem preisgebenden Artikel, der für Stornierung hinterlegt ist.
Wichtig: Entscheidend ist das Stornierungsdatum in go~mus, nicht das Verkaufsdatum oder Datum der ursprünglichen Leistungserbringung.
Steuersätze für Angebote und Tickets können jeweils direkt im Angebot, Ticket bzw. Jahreskarte über ein drop-down Menü ausgewählt werden. Zu den existierenden Steuersätzen werden möglichst bald, definitiv vor dem 01.07. die Optionen 5% und 16% ergänzt.
Wichtig: Entscheidend für den Steuersatz ist das Buchungs- bzw. Verkaufsdatum in go~mus, nicht das Datum der Leistungserbringung. Für Buchungen gilt: bei Neuberechnung der Preise wird der zum Zeitpunkt der Neuberechnung gültige Steuersatz verwendet.
Zuschläge haben keinen eigenen Steuersatz, sondern erben den Steuersatz von dem Objekt, auf das sie angewandt werden (typischerweise einer Buchung).
Steuersätze von Stornierungsgebühren entsprechen i.d.R. den Steuersätzen der betroffenen Angebote.
Steuersätze von Guide-Honoraren funktionieren in allen Versionen von go~mus gleich. Im Guideprofil kann ausgewählt werden, ob ein Guide MwSt.-pflichtig ist oder nicht.
In früheren Versionen ist für MwSt.-pflichtige Guides ein Satz von 19% fest hinterlegt. In aktuellen Versionen wurde die MwSt.-Berechnung ggf. zugunsten eines Hinweises auf Steuerpflicht komplett entfernt.
Steuersätzen von Jahreskarten funktionieren analog zu den Steuersätzen von Tickets. Da Jahreskarten aufgrund ihrer Länge notwendigerweise immer auch mindestens zur Hälfte ihrer Dauer eine Zeit umfassen, in der die regulären MwSt.-Sätze gelten, und da vermutlich der Leistungszeitpunkt ausschlaggebend ist, ist nicht klar, ob die gesenkten Sätze überhaupt auf Jahreskarten anzuwenden sind.
Zunächst müssen Sie selbst klären, in welchen Fällen welcher Steuersatz anzuwenden ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir, Giant Monkey, als Software-Anbieter Ihnen zu diesen fiskalischen Fragen leider keine Auskunft geben können. Die interessanten und schwierigen Fälle sind vermutlich die, bei denen ein Wechsel des Steuersatzes zwischen Buchungs- oder Verkaufszeitpunkt und Leistungszeitpunkt liegt.
Bilden Sie die gesenkten Steuersätze für das zweite Halbjahr 2020 ab:
Bei Korona-Artikeln: Fügen Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Umstellung den existierenden Steuern neue Steuersätze mit der entsprechenden Laufzeit hinzu
Bei go~mus-Artikeln: Zum Zeitpunkt der Umstellung in allen einschlägigen Artikeln manuell den MwSt.-Satz anpassen
Ohne preisgebende Artikel: Zum Zeitpunkt der Umstellung in allen einschlägigen Angeboten und Tickets den MwSt.-Satz anpassen
Ziel des Gesetzgebers ist eine Entlastung der Endverbraucher. In anderen Worten: Es ist intendiert, dass die MwSt.-Senkung an die Kunden weitergegeben wird. Wenn Sie dieser Idee nachkommen wollen, können Sie die Preise der betroffenen Angebote und Tickets in go~mus oder Korona, welche ja als brutto-Preise gepflegt werden, anpassen. Alternativ können Sie auf Buchungen und Ticketverkäufe einen Rabatt gewähren. Rabatte stehen in go~mus allerdings nur in Abstufungen von 5%-Schritten zur Verfügung.
Wenn die rechtliche Klärung ergibt, dass für einige Leistungen das Leistungsdatum anstelle des Verkaufsdatums für den MwSt.-Satz ausschlaggebend ist, und wenn solche Leistungen vor der Umstellung gebucht wurden aber erst nach der Umstellung geleistet werden, kann hier Anpassungsbedarf bestehen. Hier muss zwischen vielen Fällen unterschieden werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Anpassung wirklich notwendig ist. Auch hier können wir leider keine rechtliche Auskunft geben, sondern lediglich erklären, wie eine Korrektur vorgenommen werden kann, wenn Sie sich entscheiden, eine Korrektur vorzunehmen.
Bestellungen, die noch nicht bezahlt und noch nicht in Rechnung gestellt sind:
Preise neu berechnen
Bestellungen, die noch nicht bezahlt aber in Rechnung gestellt sind:
Rechnung stornieren
Preise neu berechnen
neue Rechnung stellen
Bestellungen, die bezahlt und in Rechnung gestellt sind (z.B. Verkäufe aus dem Online-Shop):
Rechnung stornieren
Preise neu berechnen
neue Rechnung stellen
neue Rechnung als bezahlt markieren
Bitte beachten Sie, dass eine Preisberechnung die MwSt.-Sätze auch unbeabsichtigt ändern kann, wenn dies gar nicht benötigt wird. Wenn etwa eine Buchung kurz vor der Umstellung stattgefunden hat und nach der Umstellung erst bearbeitet und in Rechnung gestellt wird, müssen Sie darauf achten, dass Änderungen in der Preisberechnung nicht den alten Steuersatz mit dem neuen überschreiben. Sie sollten in diesem Fall nicht die Funktion “Preise zurücksetzen” benutzen.
Was heißt in diesem Zusammenhang eigentlich Preise neu berechnen?
Bei Gruppen- und Einzelplatzbuchungen ist es ausreichend, in der Buchung über die Option Preisberechnung (Gruppen) bzw. Platzbuchung bearbeiten (Einzelplatz) den Schritt Preisberechnung neu zu speichern.
Bei Tickets gibt es wieder Unterschiede zwischen den verschiedenen Versionen.
go~mus ohne preisgebende Artikel: Der MwSt.-Satz eines Ticketverkaufs kann nicht nachträglich verändert werden. Die Tickets müssen im Zweifelsfall neu gebucht werden.
go~mus mit preisgebenden Artikeln: Über die Option “Tickets bearbeiten” in der Bestellansicht lässt sich der MwSt.-Satz aktualisieren. Es muss nichts geändert werden, es reicht, den Änderungsdialog zu öffnen und auf Speichern zu klicken.
Wir versuchen in go~mus Anpassungen vorzunehmen, sodass die sehr kurzfristig angekündigte MwSt.-Änderung von Ihnen möglichst gut und einfach abgebildet werden kann. Wir können nicht garantieren, dass jeder Fall dabei bedacht werden kann, und bitten Sie daher, nach den Umstellungen besonders achtsam bei den Funktionen Preisberechnung und Rechnungserstellung zu sein. Wenn Sie Fragen haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da.